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Unterhaltsrechner 2026

Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der österreichischen Prozentsatzmethode — kostenlos und unverbindlich.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Die Ergebnisse ersetzen keine anwaltliche oder gerichtliche Beurteilung. Alle angezeigten Beträge sind Richtwerte und keine exakten Beträge.

So funktioniert die Prozentsatzmethode

In Österreich wird der Kindesunterhalt nach der Prozentsatzmethode berechnet. Ein altersabhängiger Prozentsatz (16–22%) wird auf das monatliche Nettoeinkommen angewendet. Der Betrag ist nach unten durch den Regelbedarf und nach oben durch die Luxusgrenze begrenzt.

1

Ihr Einkommen

Monatliches Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

Nettoeinkommen laut Gehaltszettel

Das 13./14. Gehalt wird automatisch auf 12 Monate umgerechnet (Netto × 14 / 12).

2

Ihre Kinder

Für welche Kinder soll der Unterhalt berechnet werden?

Kind 1
Geburtsdatum

Standardkontaktrecht: ca. 52 Tage. Ab 80 Tagen: Übernachtungsreduktion möglich.

3

Abzüge & weitere Pflichten

Haben Sie weitere Unterhaltspflichten?

Wird vom Prozentsatz jedes Kindes abgezogen. Nur relevant, wenn Sie auch Ehegattenunterhalt zahlen.

4

Doppelresidenz

Nur relevant, wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt

Relevant ab ca. 157 Betreuungstagen pro Jahr (43%). Bei Doppelresidenz wird der Differenzunterhalt berechnet.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Was sind die Regelbedarfssätze 2026?

Die Regelbedarfssätze gelten als Untergrenze des Kindesunterhalts. Für 2026: 0–5 Jahre: 360 EUR, 6–9 Jahre: 460 EUR, 10–14 Jahre: 560 EUR, 15–19 Jahre: 700 EUR, ab 20 Jahre: 800 EUR monatlich.

Was ist die Luxusgrenze?

Die Luxusgrenze begrenzt den Unterhalt nach oben: 2-fache (unter 10 Jahre) bzw. 2,5-fache (ab 10 Jahre) des Regelbedarfs. Sie verhindert, dass der Unterhalt die tatsächlichen Lebensbedürfnisse übersteigt.

Wann wird der Unterhalt bei Übernachtungen reduziert?

Ab ca. 80 Betreuungstagen pro Jahr kann eine Übernachtungsreduktion geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung sieht 10% pro zusätzliche Betreuungswoche als Untergrenze.

Wie funktioniert die Doppelresidenz-Berechnung?

Bei Doppelresidenz (ab ca. 157 Betreuungstagen/Jahr) wird der Differenzunterhalt berechnet. Dabei werden die fiktiven Unterhaltsleistungen beider Elternteile verglichen. Eine anwaltliche Beratung wird empfohlen.